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Ist Ihre Haustür in die Jahre gekommen? Dann entspricht sie wahrscheinlich nicht mehr den aktuellen Standards in Sachen Wärmedämmung – auch weil intensiver Gebrauch und Witterungseinflüsse zum Verschleiß geführt haben. Spätestens wenn Sie bei geschlossener Tür einen Durchzug bemerken, sich die Tür schlecht öffnen und schließen lässt oder Schäden aufweist, ist die Zeit für einen Austausch gekommen. Denn durch undichte, veraltete oder verzogene Haustüren entweicht kostbare Heizenergie ins Freie. Investieren Sie jetzt in eine neue, energieeffiziente Haustür – und sichern Sie sich die staatliche Förderung von mindestens 15 %.

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Wärmedämmung

Lohnt sich

Die Eingangstür ist das „Gesicht“ Ihres Zuhauses, vermittelt sie doch einen ersten Eindruck von Ihrem Wohn- und Lebensstil. Doch nicht nur auf die Ästhetik kommt es an – Ihre Haustür oder auch andere Türen und Tore, die das beheizte Innere vom Äußeren abgrenzen, müssen die wichtige Funktion der Wärmedämmung erfüllen. Dabei spielen die einzelnen Bestandteile wie Rahmen und Türblatt, Verglasung und Dichtungen eine Rolle. Letztere sind das A und O für den Wärmeschutz, denn sie schließen die Tür luftdicht ab. Entscheiden Sie sich für eine verglaste Haustür, so kommt meist eine Dreifachverglasung zum Einsatz. Ein solche ist ohnehin vorgeschrieben, wenn Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen möchten.

Wärmeschutz

Wärmeschutz

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) darf ein U-Wert von 1,3 W/m²K nicht überschritten werden – es empfiehlt sich jedoch, über diese Mindestanforderung hinaus zu gehen.

Einbruchschutz

Einbruchschutz

Die „Resistance Class (RC)“ gibt an, wie einbruchssicher eine Tür ist. Für Privathäuser gelten RC 2 bis 3 als ausreichend – die BAFA setzt für den Zuschuss RC 2 oder besser voraus.

Schallschutzklassen 1 bis 6

Schallschutzklassen 1 bis 6

Klassifizieren die Lärmminderung einer Tür – die Schalldämmung um 27 Dezibel beispielsweise fällt in die Schallschutzklasse 1 und wäre als Mindestwert für eine Außentüre zu sehen.

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Fachgerechte Montage beeinflusst U-Wert

Die energetische Qualität Ihrer neuen Haustür können Sie am Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert, erkennen. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) darf der U-Wert maximal 1,3 W/(m²∙K) betragen. Der Wert muss vom Hersteller bzw. Anbieter der Haustür deklariert sein.

Der U-Wert wird aber nicht nur von der Qualität der Tür, sondern auch von der Montage beeinflusst. Ein fachgerechter Einbau, bei dem vor allem auf eine korrekte Abdichtung der Anschlüsse zur Bodenschwelle und zum Mauerwerk geachtet wird, ist besonders wichtig. Denn bei fehlerhafter Montage drohen Wärmebrücken – was die Energieeffizienz der neuen Tür wieder zunichtemachen würde.

Warum die Förderung nicht gleich reinvestieren in mehr Komfort?

Vordach

Ein Vordach am Hauseingang schützt Bewohner und Gäste sowie auch die Haustür selbst vor ungemütlichen Niederschlägen.

Briefkastenanlage

Ob in die Haustür integriert oder an der Fassade angebracht: Ein passender Briefkasten unterstreicht den Stil der neuen Tür.

Pflaster

Ein neues Pflaster verleiht Wegen, Hof und Garageneinfahrt einen modernen Look – und verbessert funktionale Aspekte wie Sicherheit und Entwässerung.

FAQs

1. Was kann ich einsparen?

Verschiedene Hersteller beziffern die mögliche Heizkosteneinsparung durch neue, energieeffiziente Hauseingangstüren auf bis zu 10 %. Eine genaue Berechnung ist schwierig, da zu viele Parameter und Einflussfaktoren eine Rolle spielen. Fest steht – über eine alte und undichte Tür geht ein Großteil der Raumwärme verloren. Ein Austausch wird sich deshalb schnell positiv bei den Heizkosten bemerkbar machen. Und nicht nur das: In den Sommermonaten hält eine moderne Tür die Hitze draußen und reduziert dadurch den Einsatz von Klimaanlagen.

2. Wieviel Förderung gibt es und wo?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Unterteilt ist sie in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Einzelmaßnahmen: BEG

Der Einbau einer neuen Haustür sowie auch von anderen Außentüren beheizter Räume kann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben – die auf 60.000 Euro gedeckelt sind. Damit die Förderung greift, müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.

Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus: Förderkredit von der KfW

Planen Sie eine Komplettsanierung, um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, können Sie im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261" einen zinsgünstigen Förderkredit von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von 5-25 % – je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert ist, zählt Ihre Immobilie zu den „Worst Performing Buildings“ und Sie erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 %. Weitere 15 % zusätzlich gibt es bei serieller Sanierung, bei der modular vorgefertigte Elemente zum Einsatz kommen.

Alternative zur BEG: Steuerersparnis

Wer die Kosten für die Sanierung komplett aus der eigenen Tasche vorfinanzieren kann, für den eröffnet sich mit dem Steuerrabatt vom Finanzamt ein alternative Fördermöglichkeit. Pro Wohneinheit können dabei 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – geltend gemacht werden. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre. Vorteil ist, dass dadurch die oft ziemlich lange Wartezeit auf die Genehmigung von Anträgen umgangen werden kann.

3. Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Grundsätzlich gilt: Energetische Sanierungsmaßnahmen sind komplex, eine gute und ganzheitliche Planung entscheidet über ihren Erfolg. Dabei sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen wie Gebäudezustand, Haustechnik, Energieverbrauch und Nutzungsgewohnheiten. Fachkundige Unterstützung ist deshalb immer sinnvoll.

Wenn Sie für Ihre Einzelmaßnahme „Haustürerneuerung“ eine Förderung beantragen möchten, ist die Beratung durch einen bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Energieeffizienz-Experten obligatorisch. Dieser übernimmt neben der Bestandsaufnahme und Fachplanung auch die Antragstellung für die Förderung sowie später die Baubegleitung.

4. Wer erklärt´s mir genauer?

Ob Sie bereits Ihren individuellen Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten haben und es nun bereits um konkrete Lösungen geht oder Sie sich erst einmal grundsätzlich informieren möchten – Ihr Baustoffhandel berät Sie professionell in allen Fragen rund um die energetische Sanierung.

5. Wo kann ich mir das in echt anschauen?

Der Baufachhandel ist Ihr kompetenter Partner, bei dem Sie neben professioneller Beratung auch Ausstellungswelten mit Produkten, Bauelementen und „Echtwohnsituationen“ finden. In Ergänzung zu analogen Ausstellungen bietet die „AusstellungDigital“ die Möglichkeit, eine Vielzahl weiterer Produkte virtuell zu entdecken.

6. Wer montiert und entsorgt?

Einige Maßnahmen können Sie mit etwas handwerklichem Geschicke auch selbst umsetzen. Grundvoraussetzung ist, Zeit, Kraft und Können realistisch einzuschätzen – denn nicht fachgerecht ausgeführte Eigenleistungen können hohe Folgekosten nach sich ziehen. Bei der Haustür ist eine fachgerechte Montage ganz entscheidend, um keine Wärmebrücke entstehen zu lassen. Ihr Baufachhandel steht Ihnen zur Seite, wenn Sie den Austausch in Eigenregie angehen möchten, vermittelt Ihnen aber auf Wunsch auch einen Fachbetrieb. Die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten Haustür übernehmen spezialisierte Dienstleister – bei diesen können Sie auch Container für verschiedene Arten von Bauabfällen bestellen, wenn Sie ein größeres Sanierungsprojekt planen. In der Regel kümmert sich aber Ihr Auftragnehmer um die Entsorgung.

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Finden Sie es heraus mit unserem Zitzmann-Koordinator für energetische Sanierung.

Terminvereinbarung unter:
info@zitzmann.de
oder unter 09971 399-0

Christian Mühlbauer

*Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben – die auf 60.000 Euro gedeckelt sind. Förderfähig ist zum einen die komplette Dachsanierung inklusive Dachdämmung, Dacheindeckung und Austausch von Dachfenstern sowie eine Dachdämmung, die als Zwischensparrendämmung von innen erfolgt. Wir beraten Sie dazu gerne!

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